Hammer-Strafe für Rüpel-Rotzer: Gladbach verdonnert Thuram zu Rekord-Zahlung
Nach seiner Spuck-Attacke gegen Hoffenheims Stefan Posch verdonnerte Gladbach Marcus Thuram zu einer Rekord-Geldstrafe.
Harte Konsequenzen für den Gladbacher Spuck-Spezialisten.
Marcus Thuram kassierte nach seiner widerlichen Spuck-Attacke gegen Stefan Posch von der TSG Hoffenheim bereits einen Platzverweis. Jetzt folgt obendrauf die Rekordstrafe.
Max Eberl, Sportdirektor der Borussia, teilte am Sonntag auf der Vereins-Homepage die Konsequenzen für Thuram mit. „Ich hatte heute Morgen ein längeres Gespräch mit Marcus. In dem hat er sich nochmal bei mir und damit beim Verein für sein Verhalten entschuldigt. Wir werden ihn als Verein für sein Verhalten, das zum Platzverweis geführt hat, mit einer Strafe in Höhe eines Monatsgehalts belegen. Die wird einem sozialen Zweck zugutekommen.“
Bei einem geschätzten Jahreseinkommen von 1,8 Millionen Euro, bedeutet das für Thuram eine Strafe in Höhe von 150 000 Euro. Mit Abstand neuer Vereins-Rekord! Bisher galten die 50 000 Euro für Ex-Profi Raul Bobadilla als höchste Strafe der Vereinsgeschichte. Der Stürmer hatte den Vierten Offiziellen 2010 als „Hurensohn“ beschimpft.
Gladbach lässt billige Ausrede nicht gelten
Jetzt muss Thuram dreimal so viel zahlen. Daran wird auch die unglaubwürdige Ausrede des Stürmers nichts ändern. „Er hat mir gesagt, dass er bei einem Disput mit Stefan Posch mehrfach auf Französisch geschimpft und dabei im Zuge eines Wortschwalls und in größter Erregung unwillkürlich gespuckt hat“, berichtete Eberl.
Bekanntermaßen reagieren die Gladbacher bei unfairem Verhalten gegenüber Gegenspielern mit wenig Toleranz. Der Verein gibt jedem neuen Spieler eine Fibel mit Benimmregeln mit auf den Weg und darin steht der Respekt vor dem Gegner weit oben.
2 Seine Mitspieler zeigten ebenfalls kein Verständnis für Thurams ekelhaftes Verhalten.
Zur Strafe durch seinen Arbeitgeber kommt außerdem noch eine Sperre vom DFB hinzu. Das Mindestmaß liegt in solchen Fällen bei sechs Spielen, das sich aus der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbands ergibt. Bisher steht das Urteil aber noch aus.